Tiertransport
Der Transport von Lamas und Alpakas muss tierschutzgerecht und stressarm erfolgen. Dabei sind geeignete Transportmittel, ausreichend Platz, rutschfeste Böden sowie eine gute Belüftung sicherzustellen. Zusätzlich sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Transportzeiten einzuhalten.
Informationen zum Tiertransportgesetz
Die EU-Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 regelt europaweit einheitlich all jene Tiertransporte, die in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. zu kommerziellen Zwecken durchgeführt werden. Diese Verordnung ist grundsätzlich auf alle Wirbeltiertransporte anzuwenden. Gilt nicht für Transporte von Tieren, ohne Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit + Transport in eine Tierklinik
Bsp.: Transporte zu Veranstaltungen zu Hobby- oder Freizeitzwecken
Tiertransporte, die von den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ausgenommen sind, unterliegen gemäß Tierschutzgesetz § 11 dennoch einigen wesentlichen Anforderungen der EU Tiertransportverordnung sinngemäß!
Tiertransport (nicht wirtschaftlich)
Allg. Bedingungen für den Transport von Tieren (Artikel 3, EU VO 1/2005):
Beförderungsdauer so kurz wie möglich halten
Die Tiere müssen transportfähig sein
Keine Verletzungsgefahr durch Transportmittel
Qualifikation der Personen
Tierschutzgerechter Umgang mit den Tieren (keine Gewalt / aversiven Methoden)
Die Transportmittel müssen in Stand gehalten werden, rutschfester Boden
Der Transport erfolgt ohne Verzögerungen
Die Tiere verfügen entsprechend ihrer Größe und der geplanten Beförderung über ausreichend Bodenfläche und Standhöhe (für Neuweltkamele nicht definiert)
Versorgung mit Wasser und Futter in angemessenen Zeitabständen
Befähigungsnachweis / Zulassung als Transportunternehmer
Per EU Verordnung ist ein Befähigungsnachweis nur für Transporte (zu wirtschaftlichem Zweck) über 65 km von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Pferden vorgesehen. Neuweltkameliden werden nicht explizit genannt und die Bestimmungen bezüglich Befähigungsnachweises treffen nicht zu.
Zu beachten ist aber, dass für Transporte (zu wirtschaftlichem Zweck) von „Wirbeltieren“ - also auch Neuweltkamelen - ab einer Strecke von über 65 km eine „Zulassung als Transportunternehmer“ bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Amtstierarzt) zu beantragen ist.
Diese Zulassung ist betriebsbezogen, jeweils 5 Jahre gültig und bei Transporten über 65 km mitzuführen.
Transportfähigkeit
Nicht transportfähig sind u. a.:
Tiere mit starken Verletzungen oder Erkrankungen
Tiere mit großen offenen Wunden
Tiere, die sich nicht schmerzfrei bewegen können
hochträchtige Tiere (≥ 90 %)
Tiere, die vor weniger als 7 Tagen geboren haben
Neugeborene mit nicht verheilter Nabelwunde
Ausnahme:
leichterkrankte Tiere zur tierärztlichen Behandlung
Transportpapiere
Personen, die Tiere transportieren, sind verpflichtet, im Transportmittel Papiere mitzuführen.
Die Papiere sind der Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen
Folgende Angaben sind zu geben:
Herkunft und Eigentümer
Versandort
Datum und Uhrzeit des Transportbeginns
Zielort
geplante Transportdauer
Tiertransport – innerhalb EU
MTBC – Programm bei Ziegen/Kameliden/Cerviden
Verpflichtende Teilnahme für Transporte innerhalb der EU (nicht: innerhalb AT) für mind. 12 Monate vor Verbringung
Nach 24 Monaten Teilnahme: Antrag auf Risikobewertung durch Behörde à wenn positiv: keine weitere Tuberkulinisierung
Einbringen von Tieren aus anderen Betrieben nur wenn diese auch das Programm durchführen
Fleischuntersuchung aller geschlachteten Tiere im Alter von 6 Monaten und darüber (auch für Eigenbedarf)
Untersuchung aller verendeten/getöteten Tiere ab einem Alter von 9 Monaten
Jährlicher TA-Besuch durch den Betreuungstierarzt
Jährlicher TBC-Test aller Zuchttiere (= weibl: trächtig / bereits Nachkommen; männl: > 24 Monate)
Kennzeichnung: Kameliden à 2 OM oder Transponder oder Tätowierung
Einzeltiermeldung bei Verbringungen (einschl. Deckbetrieb, Alpung)
Bestandsverzeichnis für Kameliden in Papier- oder elektronischer Form
Tiertransport-Bescheinigung
Für jeden Transport benötigen Sie eine von Ihnen ausgefüllte Tiertransportbescheinigung. Diesen, sowie andere Dokumente finden Sie hier zum Herunterladen.
