Tiertransport

Der Transport von Lamas und Alpakas muss tierschutzgerecht und stressarm erfolgen. Dabei sind geeignete Transportmittel, ausreichend Platz, rutschfeste Böden sowie eine gute Belüftung sicherzustellen. Zusätzlich sind die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Transportzeiten einzuhalten.

Informationen zum Tiertransportgesetz

Die EU-Tiertransportverordnung (EG) Nr. 1/2005 regelt europaweit einheitlich all jene Tiertransporte, die in Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit bzw. zu kommerziellen Zwecken durchgeführt werden. Diese Verordnung ist grundsätzlich auf alle Wirbeltiertransporte anzuwenden. Gilt nicht für Transporte von Tieren, ohne Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit + Transport in eine Tierklinik

Bsp.: Transporte zu Veranstaltungen zu Hobby- oder Freizeitzwecken

Tiertransporte, die von den Bestimmungen der EU-Tiertransportverordnung ausgenommen sind, unterliegen gemäß Tierschutzgesetz § 11 dennoch einigen wesentlichen Anforderungen der EU Tiertransportverordnung sinngemäß!

Tiertransport (nicht wirtschaftlich)

Allg. Bedingungen für den Transport von Tieren (Artikel 3, EU VO 1/2005):

  • Beförderungsdauer so kurz wie möglich halten

  • Die Tiere müssen transportfähig sein

  • Keine Verletzungsgefahr durch Transportmittel

  • Qualifikation der Personen

  • Tierschutzgerechter Umgang mit den Tieren (keine Gewalt / aversiven Methoden)

  • Die Transportmittel müssen in Stand gehalten werden, rutschfester Boden

  • Der Transport erfolgt ohne Verzögerungen

  • Die Tiere verfügen entsprechend ihrer Größe und der geplanten Beförderung über ausreichend Bodenfläche und Standhöhe (für Neuweltkamele nicht definiert)

  • Versorgung mit Wasser und Futter in angemessenen Zeitabständen 

Befähigungsnachweis / Zulassung als Transportunternehmer
Per EU Verordnung ist ein Befähigungsnachweis nur für Transporte (zu wirtschaftlichem Zweck) über 65 km von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Pferden vorgesehen. Neuweltkameliden werden nicht explizit genannt und die Bestimmungen bezüglich Befähigungsnachweises treffen nicht zu.
Zu beachten ist aber, dass für Transporte (zu wirtschaftlichem Zweck) von „Wirbeltieren“ - also auch Neuweltkamelen - ab einer Strecke von über 65 km eine „Zulassung als Transportunternehmer“ bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Amtstierarzt) zu beantragen ist.
Diese Zulassung ist betriebsbezogen, jeweils 5 Jahre gültig und bei Transporten über 65 km mitzuführen.

Transportfähigkeit

Nicht transportfähig sind u. a.:

  • Tiere mit starken Verletzungen oder Erkrankungen

  • Tiere mit großen offenen Wunden

  • Tiere, die sich nicht schmerzfrei bewegen können

  • hochträchtige Tiere (≥ 90 %)

  • Tiere, die vor weniger als 7 Tagen geboren haben

  • Neugeborene mit nicht verheilter Nabelwunde

Ausnahme:

  • leichterkrankte Tiere zur tierärztlichen Behandlung

Transportpapiere

Personen, die Tiere transportieren, sind verpflichtet, im Transportmittel Papiere mitzuführen.

Die Papiere sind der Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen

Folgende Angaben sind zu geben:

  • Herkunft und Eigentümer

  • Versandort

  • Datum und Uhrzeit des Transportbeginns

  • Zielort

  • geplante Transportdauer

Tiertransport – innerhalb EU

  • MTBC – Programm bei Ziegen/Kameliden/Cerviden

    • Verpflichtende Teilnahme für Transporte innerhalb der EU (nicht: innerhalb AT) für mind. 12 Monate vor Verbringung

    • Nach 24 Monaten Teilnahme: Antrag auf Risikobewertung durch Behörde à wenn positiv: keine weitere Tuberkulinisierung

    • Einbringen von Tieren aus anderen Betrieben nur wenn diese auch das Programm durchführen

    • Fleischuntersuchung aller geschlachteten Tiere im Alter von 6 Monaten und darüber (auch für Eigenbedarf)

    • Untersuchung aller verendeten/getöteten Tiere ab einem Alter von 9 Monaten

    • Jährlicher TA-Besuch durch den Betreuungstierarzt

    • Jährlicher TBC-Test aller Zuchttiere (= weibl: trächtig / bereits Nachkommen; männl: > 24 Monate)

    • Kennzeichnung: Kameliden à 2 OM oder Transponder oder Tätowierung

    • Einzeltiermeldung bei Verbringungen (einschl. Deckbetrieb, Alpung)

    • Bestandsverzeichnis für Kameliden in Papier- oder elektronischer Form

Tiertransport-Bescheinigung

Für  jeden Transport benötigen Sie eine von Ihnen ausgefüllte Tiertransportbescheinigung. Diesen, sowie andere Dokumente finden Sie hier zum Herunterladen.

LFI- Lebend Tiere
EU- Tiertransportverordnung 1/2005
Antragsformular
Tiertransportgesetz 2007
Transportbescheinigung
Tiertransportgesetz kurz